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Das Zentrale Melderegister ist eine zentrale Datenbank, in der alle gemeldeten "natürlichen" Personen erfasst sind. Bei erfolgreicher Suche wird neben dem Namen der aktuelle Hauptwohnsitz angezeigt. Die Abfrageberechtigung ist nicht für jedermann möglich, sondern ist an bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen geknüpft. Rechtsanwälte erhalten auf Antrag einen Zugang.
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Diese Datenbank enthält alle Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden.
Im ZMR sind alle gemeldeten Menschen (natürliche Personen) erfasst sind. Jeder Person wird eine sogenannte ZMR-Zahl zugeordnet.
Eine Internet-Abfrage des ZMR ist nur einem geschlossenen Benutzerkreis möglich. Das Meldegesetz verlangt den Nachweis
"... dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf" (Quelle: MeldeG § 16a Ziffer 5).
Für die Abfrage einer ZMR-Eintragung sind folgende Abfragekriterien erforderlich:
Vorname
Familienname
Zusätzliches Merkmal (ZMR-Zahl, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Postleitzahl, Ort, Staatsbürgerschaft, Name vor der Eheschließung)
Informationen über den WebERV
Web-ERV Spezifikation der Justiz
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